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Spanisches Immobilienrecht

Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihre Ferienimmobilie in Spanien

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01

Objektprüfung und Bewertung

Wir beantragen für Sie einen aktuellen Grundbuchauszug. Sie erfahren wer als Eigentümer:innen eingetragen ist/sind und welche Belastungen, zum Beispiel Hypotheken, Wegerechte etc. bestehen. 

 

Wir beantragen für Sie eine aktuelle Katasterbescheinigung und den steuerlich relevanten Referenzwert. Sie erhalten einen amtlichen Lageplan sowie genaue Angaben über die Grundstücksgröße, die auf dem Grundstück verzeichneten Gebäude und deren Alter sowie Informationen über die Nachbargrundstücke und deren Eigentümer:innen.

IMMOBILIENRECHT

02

Privatschriftliche Vorverträge und Kaufverträge

Verträge über Immobilien unterliegen im spanischen Recht nicht dem Formerfordernis der notariellen Beurkundung. Daher sind auch privatschriftliche Vorverträge und Kaufverträge wirksam. Immobilienmakler:innen bzw. Verkäufer:innen verlangen oft kurzfristig die Unterzeichnung eines Vorvertrages, also eines „contrato de opción“ oder „contrato de arras“, bei dem Sie in der Regel 10% des Kaufpreises anzahlen. Wir prüfen oder erstellen die Entwürfe von privatschriftlichen Vorverträgen und Kaufverträgen in zweisprachiger Fassung, damit Sie rechtliche Sicherheit haben. 

Katja Altug Spanisches Recht Immobilienrecht Spanien
Katja Altug Rechtsanwältin spanisches Immobilienrecht

03

Kaufurkunde

Die Kaufurkunde, „Escritura de Compraventa“, ist die Voraussetzung dafür, dass Sie als neue:r Eigentümer:in in das Grundbuch eingetragen werden. Wir bereiten den Entwurf der notariellen Kaufurkunde und alle hierzu erforderlichen Dokumente vor und begleiten oder vertreten Sie auch im Notartermin in Deutschland oder Spanien. Selbstverständlich erhalten Sie auch eine zweisprachige Fassung der Kaufurkunde.

04

Grundbucheintragung

Nach der Beurkundung der Kaufurkunde müssen Sie sich um nichts kümmern. Unsere „Gestoría“, übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung bis zur Eintragung in das spanische Grundbuch. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen und vermitteln die Zahlung der Steuern an das spanische Finanzamt, wir beantragen die Ummeldung im Kataster und richten die SEPA-Ermächtigungen der Versorgungsunternehmen ein.

Katja Altug Kanzlei Spanisches Immobilienrecht
Katja Altug Rechtsanwältin spanisches Immobilienrecht

05

Immobilienfinanzierung

Wir erstellen für Banken und Sparkassen in Deutschland und Spanien die erforderlichen Verträge und Urkunden zur Absicherung von Immobiliendarlehen durch eine Hypothek in Spanien.

06

Baurechtliche Angelegenheiten

Der ohne Genehmigung gebaute Pool, eine zusätzliche Terrasse oder die zum Gästehaus umgebaute Garage. Dies sind typische Beispiele für baurechtliche Probleme, bei denen wir Ihre Interessen gegenüber den zuständigen spanischen Baubehörden vertreten, denn auch baurechtliche Verstöße können unter bestimmten Voraussetzungen Bestandsschutz genießen. 

Bei der Planung von Neubauprojekten prüfen wir die rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Bebauung des Grundstückes laut Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.

Katja Altug Baurecht Spanien Immobilienrecht
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