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Katja Altug Rechtsanwältin spanisches Recht & Behördenangelegenheiten

Behördenangelegenheiten

Unsere Agentur, die "Gestoría", wickelt alle Angelegenheiten in Spanien für Sie ab. 
Ganz egal, mit welcher Behörde, Bank oder Versicherung Sie es in Spanien zu tun bekommen, wir erledigen das für Sie.

Spanische Steuernummer 

Wir beantragen bei der Ausländerbehörde in Spanien für nichtresidente natürliche Personen, Gesellschaften, Stiftungen etc. eine spanische Steuernummer (NIE oder CIF) und sorgen auch für die Anmeldung des Steuersubjekts beim spanischen Finanzamt

Steuererklärungen

Wir erstellen für Sie alle Steuererklärungen zur Vorlage beim spanischen Finanzamt, insbesondere über Grunderwerbsteuer, Bodenwertzuwachssteuer, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Einkommensteuer für Nichtresidenten etc. inklusive der Vorab-Berechnung der anfallenden Steuern und der Vermittlung der Zahlung der Steuern an das spanische Finanzamt

Grundbuch und Handelsregister

Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung von notariellen Urkunden bis zur Eintragung in das spanische Grundbuch oder Handelsregister. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen und vermitteln die Zahlung der Steuern an das spanische Finanzamt, wir beantragen die erforderlichen An- bzw. Ummeldungen und richten SEPA-Ermächtigungen für die laufenden Zahlungen (z. B. an Gemeinden, Versorgungsunternehmen etc.) ein.

Grundbuchauszüge

Wir beantragen für Sie kurzfristig und auf elektronischem Wege einen aktuellen Grundbuchauszug, „Nota Simple Informativa“ beim zuständigen spanischen Grundbuchamt. Sie erfahren wer als Eigentümer:innen eingetragen ist/sind und welche Belastungen, zum Beispiel Hypotheken, Wegerechte etc. bestehen.

Katasterbescheinigungen

Wir beantragen für Sie kurzfristig und auf elektronischem Weg eine Katasterbescheinigung, „Certificado Catastral“, für Ihre Immobilie. Sie erhalten einen amtlichen Lageplan sowie genaue Angaben über die Grundstücksgröße, die auf dem Grundstück verzeichneten Gebäude und deren Alter sowie Informationen über die Nachbargrundstücke und deren Eigentümer:innen.

Referenzwert

Wir holen den Referenzwert für Ihre Immobilie ein. Seit dem 01.01.2022 ist dies der steuerlich anzusetzende Mindestwert der Immobilie im Falle von Übertragungen der Immobilie durch Kauf, Erbschaft und Schenkung.

SEPA-Ermächtigungen 

Wir richten für Sie die SEPA-Ermächtigungen für die laufenden Zahlungen an die Gemeinde (z. B. Grundsteuer und Abfallgebühren), an die Versorgungsunternehmen (z. B. Abschlagszahlungen für Strom, Wasser und an die Eigentümergemeinschaft ein. Sie können diese Zahlungen bequem von Ihrem deutschen oder spanischen Konto leisten. 

Banken und Versicherungen

Wir unterstützen Sie bei allen Bankangelegenheiten, z. B. bei der Eröffnung oder Schließung eines Kontos in Spanien etc. 

 

Wir unterstützen Sie bei allen Versicherungsangelegenheiten, z. B. dem Abschluss oder der Kündigung von Gebäudeversicherungen, Kfz-Versicherungen etc. oder der Meldung von Schadensfällen.

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