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Katja Altug Rechtsanwältin spanisches Erbrecht

Spanisches Erbrecht

Erben und vererben in Spanien
 
In grenzübergreifenden Erbfällen überbrücken wir für Sie alle rechtlichen Hindernisse 

Katja Altug Rechtsanwältin spanisches Erbrecht

01

Erbschaftsannahme

Wir begleiten Sie bei der nach spanischem Recht erforderlichen Annahme Ihrer Erbschaft in Spanien. Wir tragen die erforderlichen gerichtlichen und behördlichen Unterlagen zusammen, z. B. den Erbschein oder das Europäische Nachlasszeugnis und die Bescheinigung des Registers über letztwillige Verfügungen. Wir erstellen die notwendigen Übersetzungen und beantragen die Apostillen nach dem Haager Abkommen.

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Wir bereiten die notarielle Erbschaftsannahmeurkunde nach spanischem Recht vor und begleiten oder vertreten Sie im Notartermin in Deutschland oder Spanien. Selbstverständlich erhalten Sie auch eine zweisprachige Fassung der Erbschaftsannahmeurkunde.

02

Erbschaftsteuer

Wenn Sie in Spanien belegene Immobilien, Bankguthaben bei spanischen Banken oder in Spanien zugelassene Fahrzeuge erben, fällt spanische Erbschaftsteuer an. Wir berechnen die anfallende Steuer und reichen die Steuererklärungen beim spanischen Finanzamt ein. Die in Spanien gezahlte Steuer kann in Deutschland angerechnet werden. 

Katja Altug Kanzlei Spanisches Recht Erbrecht
Katja Altug Kanzlei Spanisches Immobilienrecht

03

Grundbucheintragung

Nach der Beurkundung der Erbschaftsannahme müssen Sie sich um nichts kümmern. Unsere „Gestoría“ übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung bis zur Eintragung in das spanische Grundbuch. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen und vermitteln die Zahlung der Steuern an das spanische Finanzamt, wir beantragen die Ummeldung im Kataster und richten die SEPA-Ermächtigungen der Versorgungsunternehmen ein.

04

Nachlassgestaltung

Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Nachlasses und erstellen mit Ihnen Testamente, Erbverträge

oder Schenkungen zu Lebzeiten. 

 

Wir prüfen auch die Möglichkeiten zur Steueroptimierung bei der Regelung Ihres Nachlasses. 

Nachlassgestaltung Katja Altug Kanzlei Erbrecht
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