Spanisches Erbrecht
Erben und vererben in Spanien
In grenzübergreifenden Erbfällen überbrücken wir für Sie alle rechtlichen Hindernisse
01
Erbschaftsannahme
Wir begleiten Sie bei der nach spanischem Recht erforderlichen Annahme Ihrer Erbschaft in Spanien. Wir tragen die erforderlichen gerichtlichen und behördlichen Unterlagen zusammen, z. B. den Erbschein oder das Europäische Nachlasszeugnis und die Bescheinigung des Registers über letztwillige Verfügungen. Wir erstellen die notwendigen Übersetzungen und beantragen die Apostillen nach dem Haager Abkommen.
Wir bereiten die notarielle Erbschaftsannahmeurkunde nach spanischem Recht vor und begleiten oder vertreten Sie im Notartermin in Deutschland oder Spanien. Selbstverständlich erhalten Sie auch eine zweisprachige Fassung der Erbschaftsannahmeurkunde.
02
Erbschaftsteuer
Wenn Sie in Spanien belegene Immobilien, Bankguthaben bei spanischen Banken oder in Spanien zugelassene Fahrzeuge erben, fällt spanische Erbschaftsteuer an. Wir berechnen die anfallende Steuer und reichen die Steuererklärungen beim spanischen Finanzamt ein. Die in Spanien gezahlte Steuer kann in Deutschland angerechnet werden.
03
Grundbucheintragung
Nach der Beurkundung der Erbschaftsannahme müssen Sie sich um nichts kümmern. Unsere „Gestoría“ übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung bis zur Eintragung in das spanische Grundbuch. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen und vermitteln die Zahlung der Steuern an das spanische Finanzamt, wir beantragen die Ummeldung im Kataster und richten die SEPA-Ermächtigungen der Versorgungsunternehmen ein.