Spanisches Gesellschaftsrecht
Spanien ist unser Business
01
Gesellschaftsgründung
Wir beraten und begleiten Sie bei der Gründung von spanischen Kapitalgesellschaften.
Wir reservieren den von Ihnen gewünschten Firmennamen.
Wir verfassen die Satzung Ihrer Gesellschaft und bereiten den Entwurf des Gesellschaftsvertrages nach spanischem Recht und alle hierzu erforderlichen Dokumente vor.
Wir begleiten oder vertreten Sie im Notartermin in Deutschland oder Spanien. Selbstverständlich erhalten Sie eine zweisprachige Fassung des Gesellschaftsvertrages.
02
Handelsregister-
eintragung
Nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages müssen Sie sich um nichts kümmern. Unsere „Gestoría“ übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung bis zur Eintragung in das spanische Handelsregister. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen und vermitteln die Zahlung der Steuern an das spanische Finanzamt.